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Der Werkstatt-Rat

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Grundlage für die Arbeit des Werkstatt-Rates ist die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO). In der WMVO ist gesetzlich festgelegt, in welchen Themen-Bereichen der Werkstatt-Rat mitwirken und mitbestimmen kann. Er arbeitet in unterschiedlichen Arbeits-Gruppen wie zum Beispiel: der Lohn-Kommission, dem Essen-Ausschuss aber auch bei Planungen von internen Veranstaltung mit. Außerdem unterstützt er seine Kollegen bei Problemen innerhalb der Werkstatt. In seiner Arbeit wird der Werkstattrat von einer Vertrauensperson unterstützt.

Alle Beschäftigten können sich bei Fragen oder Problemen an die Mitglieder des Werkstattrates wenden.

Der Werkstatt-Rat bietet dafür eine Sprech-Stunde an.

Die Sprech-Stunde findet immer Mittwochs von 10.00 Uhr – 11.00 Uhr im Büro des Werkstatt-Rates an der Haupt-Werkstatt statt.

Ihre Ansprechpartnerin:

Werkstatt ist ... Mehr als ein Job!

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Teilhabe, Bildung und ein gutes Miteinander: Werkstätten für behinderte Menschen bieten „Mehr als einen Job“. Über die Leistungen der Werkstätten informiert die neue Kampagne der BAG WfbM.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Kampagnen-Webseite:

„Mehr als einen Job“ - Kampagne der BAG WfbM
„Mehr als einen Job“ - Kampagne der BAG WfbM
„Mehr als einen Job“ - Kampagne der BAG WfbM
„Mehr als einen Job“ - Kampagne der BAG WfbM
„Mehr als einen Job“ - Kampagne der BAG WfbM
„Mehr als einen Job“ - Kampagne der BAG WfbM
„Mehr als einen Job“ - Kampagne der BAG WfbM
„Mehr als einen Job“ - Kampagne der BAG WfbM
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